Die Einführung der Unisex-Tarife hat die DKV bereits dazu genutzt, zahlreiche Leistungsverbesserungen in der Krankheitskostenvollversicherung (KKV) vorzunehmen. Dabei wurden vor allem Leistungen verbessert, die aus Kundensicht zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Darüber hinaus hat die DKV in allen Unisex-Tarifen auch den vom PKV-Verband erarbeiteten Katalog an Mindestleistungen für Psychotherapie, Hilfsmittel und Entziehungsmaßnahmen berücksichtigt. Das Leistungsversprechen der Unisex-Tarife ist damit deutlich aufgewertet.
Um die Kundenzufriedenheit auch bei langjährigen Bestandskunden in der KKV zu erhöhen, integriert die DKV diese Leistungen nun auch in den meisten Bisex-Tarifen.
Die geänderten AVB werden nach Genehmigung durch den Treuhänder schrittweise zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten bis Ende März 2014.
Bei Fragen zur Leistungsverbesserung sprechen Sie bitte Ihren Maklerbetreuer an.